10.03.2017

Besonderer Hinweis zu Einreichfristen / Sonderförderbereich Emissionsfreie Innenstadt. (KommunalerKlimaschutz.NRW)

Der Projektaufruf KommunalerKlimaschutz.NRW wird mit zwei Einreichfristen durchgeführt. Mit der ersten Frist will man den Kommunen entgegen kommen, die bereits Vorarbeiten geleistet haben und frühzeitig eine Umsetzungsstrategie einreichen können und damit auch früher ihr Projekt umsetzen könnten. Kommunen, die mehr Zeit zur Vorbereitung brauchen, wird die gleiche Möglichkeit zur Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt, d.h. mit der zweiten Frist, eingeräumt. Die Frist der 1. Einreichrunde zum Projektaufruf KommunalerKlimaschutz.NRW endet am 16.03.17, die Frist der 2. Einreichrunde am 22.06.17.

Projektbeiträge müssen zu den o.g. Terminen jeweils bis 16.30 Uhr beim Projektträger ETN schriftlich vorliegen:

Technologiezentrum Jülich

Projektträger ETN

Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13

52428 Jülich

Die Wettbewerbsbeiträge sind in 2-facher Kopie, ungebunden, ungeheftet und einseitig auf DIN A4 bedruckt sowie gelocht einzureichen. Zusätzlich sind die Dokumente auf einem Datenträger (Daten-CD) im pdf-Format mitzuliefern.

Faktisch bedeutet dies, dass zeitlich versetzt zwei voneinander unabhängige Verfahren durchgeführt werden. So werden Nachteile, die durch eine Verlinkung der Verfahren entstehen könnten, für alle Teilnehmer vermieden.

Zwei voneinander unabhängige und getrennt zu sehende Verfahren bedeuten u.a., dass die Bewertung der Umsetzungsstrategien jeweils pro Einreichfrist erfolgt. Die innerhalb einer Frist eingereichten Umsetzungsstrategien werden jeweils anhand der gleichen Kriterien hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit bewertet. Das gilt analog auch für die Umsetzungsstrategien zum Besonderen Förderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" mit der zusätzlichen Rahmenbedingung, dass in beiden Einreichrunden jeweils bis zu drei Projektskizzen ausgewählt werden können. Da in beiden Einreichrunden die gleichen Kriterien gelten, verschafft man sich keinen Vorteil dadurch, die Umsetzungsstrategie in beiden Runden einzureichen.

Für den gesamten Aufruf steht ein Budget von maximal 100 Mio. € zur Verfügung. Das Budget wurde den Einreichfirsten nicht fest zugeordnet, vielmehr hält man an der Möglichkeit fest, die Förderintensität der in den jeweiligen Fristen eingereichten Umsetzungsstrategien ggf. individuell anpassen zu können.