22.12.2016

Anmeldung Beratungsgespräche KommunalerKlimaschutz.NRW

Gesucht: Beispielhafte Ideen für den kommunalen Klimaschutz made in NRW!

Mit dem Projektaufruf KommunalerKlimaschutz.NRW wird das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen die Umsetzung von Maßnahmen fördern, die den Ausstoß von Treibhausgasemissionen in einer Kommune verringern. In Verbindung mit treibhausgasmindernden Maßnahmen sind auch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel förderfähig.

Städte, Gemeinden und Kreise aus Nordrhein-Westfalen können für Maßnahmen, die sich aus einem Klimakonzept oder der Teilnahme am European Energy Award ableiten lassen, eine Förderung beantragen. Die Vorhaben sollen sich nicht auf isolierte Einzelmaßnahmen beschränken, sondern einen umfassenden Ansatz verfolgen.

In Zusammenarbeit mit den nordrhein-westfälischen Kommunen können zur Umsetzung der Maßnahmen auch folgende Einrichtungen teilnehmen: Kommunale Eigenbetriebe, Beratungseinrichtungen, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände, Kammern, Verbände, gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen.

Die zur Förderung beantragten Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung können einen oder mehrere der relevanten Klima-Bereiche einer Kommune umfassen, wie zum Beispiel:

  • Klimagerechte Quartiers-, Stadt- und Raumentwicklung
  • Gebäude und Anlagen (inklusive Straßenbeleuchtung)
  • Versorgung und Entsorgung
  • Mobilität
  • Personal und Organisation
  • Kommunikation, Kooperation und Partizipation
  • Klimaneutrale Kommunalverwaltung

Ergänzend werden in einem besonderen Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ Modellkommunen gesucht, die konkrete Mobilitätslösungen umsetzen. Die Herausforderung besteht darin, die Abhängigkeit des Verkehrssystems von fossilen Kraftstoffen zu lösen, ohne die Mobilität einzuschränken. Hier bedarf es neuer Handlungsansätze, um bekanntes Wissen umzusetzen.

Beratungsblöcke zur 1. Einreichrunde

Die Anfang bis Mitte Dezember durchgeführten Informationsveranstaltungen in den fünf Regierungsbezirken sind bereits auf großes Interesse gestoßen. Für alle Interessierten an der 1. Einreichrunde bieten wir nun entsprechende Beratungstermine an.

31.01.2017 / 01.02.2017 Bezirksregierung Köln

06.02.2017 / 07.02.2017 Bezirksregierung Münster

09.02.2017 / 10.02.2017 Bezirksregierung Arnsberg

13.02.2017 / 14.02.2017 Bezirksregierung Detmold

16.02.2017 / 17.02.2017 Bezirksregierung Düsseldorf

Die Anmeldefrist für einen Beratungstermin endete am 20.01.2017.

Für Interessierte an der 2. Einreichrunde (22.06.) wird im Februar/ März 2017 an dieser Stelle die Möglichkeit zur Registrierung eingerichtet.

Informationsveranstaltungen (abgelaufen)

Auf den fünf Informationsveranstaltungen in Arnsberg (05.12.), Detmold (06.12.), Düsseldorf (08.12.), Münster (14.12.) und Köln (16.12.) bot sich die Möglichkeit, sich detailliert über den Projektaufruf und das Förderverfahren zu informieren. Fast 300 Interessierte nutzten diese Möglichkeiten vor Ort. Die Informationen stehen nun auch zum Download zur Verfügung.

Vortrag

Die Frist für das Einreichen von Projektskizzen läuft am 16.03.2017 um 16 Uhr ab. Eine zweite Einreichungsfrist endet am 22.06.2017 um 16 Uhr.

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