01.04.2020

Auswirkung der Corona-Pandemie auf Projektförderung

Umgang mit den Auswirkungen verschiedener Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus auf Vorhabenumsetzungen im Rahmen des Operationellen Programms 2014-2020 für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in NRW

Die aktuellen staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus wirken sich auch auf die Umsetzung von Vorhaben des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in Nordrhein-Westfalen aus.

Die EFRE-Verwaltungsbehörde hat nunmehr alle Zuwendungsempfänger*innen aufgefordert, selbstständig zu prüfen, ob Verschiebungen oder Anpassungen ihrer Vorhaben erforder­lich werden und welche notwendigen Maßnahmen sich daraus für die Vorhabenumsetzung ergeben. Bei diesen Entscheidungen sind die An­forderungen der zuständigen staatlichen Stellen (auf kommunaler Ebene in der Regel die Gesundheitsämter, im Übrigen landesweite Regelungen durch die Landesregierungen) zu beachten. Zuwendungsempfän­ger*innen im Zuständigkeitsbereich der LeitmarktAgentur.NRW können sich mit ihren zuständigen Bearbeiter*innen in Verbindung zu setzen, um notwendige Anpassungen zu begründen und zu beantragen. Über die Zahl der Anträge gewinnen die LeitmarktAgentur.NRW und die EFRE-Verwaltungsbehörde einen Überblick darüber, wie groß die Probleme bei der Umsetzung von Förderprojekten durch die Corona-Pandemie sind. Da Änderungen bei laufenden Fördervorhaben aktuell nur im Rahmen der geltenden Verordnungen möglich sind, ist eine gesicherte Datenbasis wichtig, um in Brüssel Gehör für möglichen Modifikationen zu finden.

Das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen hat einen bundesweiten Abstimmungsprozess zwischen den EFRE-Verwaltungsbehörden ange­stoßen, um über das Bundeswirtschaftsministerium Änderungen an den einschlägigen EU-Verordnungen zu erreichen. Die EU-Kommission hat bereits deutliche Signale gesendet, die Belastungen der sog. Corona-Krise finanziell abfedern zu wollen. Alle verbindet das Ziel, die Operationellen Programme der Länder und die begonnenen Vorhaben der Zuwendungsempfänger*innen erfolgreich zu Ende zu führen.